nach dem Bayerischem Schlichtungsgesetz
Zugelassen seit 22.09.2000 nach Art. 5 II 1 BaySchlG zur Schlichtung
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Zugelassen seit 22.09.2000 nach Art. 5 II 1 BaySchlG zur Schlichtung
Anerkannte Gütestelle
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Zugelassen seit 22.09.2000 nach Art. 5 II 1 BaySchlG zur Schlichtung
Öffnungzeiten:
Mo - Do:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag:
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Termine nach Vereinbarung.